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Auch unsere Expedition muss zur Erhaltung der Reinheit
und zum Schutz der Natur, Tier- und Pflanzenwelt strenge Umweltauflagen
erfüllen.
- Wir müssen uns verpflichten, dass die Flüge
zur Errichtung und Erhaltung des Basislagers, bei den Versorgungsflügen
und selbst bei Notfallseinsätzen die Umwelt nur das notwendige
Minimum belasten darf.
- Einsatz- und Versorgungsflüge müssen
so durchgeführt werden, dass sie beim Starten, Überfliegen
und Landen keine Störung für die Tier- und Vogelwelt darstellen.
Maximale Annäherung an Brutkolonien ist 1 Meile.
- Es muss garantiert werden, dass die Errichtung
von Treibstoffdepots unter größten Vorsichtsmassnahmen durchgeführt
wird. Treibstoff darf nicht auslaufen oder beim Betanken der Flugzeuge
verschüttet werden. Treibstofflager müssen auch gesondert
markiert werden, damit sie nach Schneestürmen wieder gefunden werden
können.
- Jede Art von Abfall, egal ob organisch oder anorganisch,
muss aus der Antarktis wieder mitgenommen werden. Das umfasst sowohl
die Entsorgung des Basislagers als auch den Abfall, der während
der Expedition entsteht. Es darf nichts zurückbleiben.
Müllhalden, wie man sie etwa von Himalaya-Expeditionen
kennt, sind bei einer Antarktis-Expedition ausgeschlossen!
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